AGB
I. GELTUNG
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
II. ANGEBOT UND ABSCHLUSS
II.1 Angebote sind stets freibleibend; Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Rechnung als Auftragsbestätigung. Bei Abrufaufträgen ist die gesamte festgelegte Menge innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen.Zusagen von Sonderpreisen beziehen sich nur auf die jeweilige Bestellung.
II.2 Soweit unsere Verkaufsangestellten mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung.
Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. Derartige Angaben gelten nur dann als Eigenschaftszusicherung im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
II.3 Stellen wir dem Käufer Muster zur Verfügung, so gelten diese als Versuchsmuster und nicht als Probe im Sinne von § 494 BGB.
II.4 Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, sind wir berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei bereits erfolgte Teillieferungen sofort fälliggestellt werden.
III. LIEFERFRISTEN UND VERZUG
III.1 Sofern nicht eine schriftliche, ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart.
III.2 Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist - mindestens aber 14 Tage - zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht, soweit wir eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
III.3 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig.
III.4 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist auf jeden Fall vorbehalten.
III.5 Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, soweit solche Hindernisse nachweislich auf unsere Leistung oder Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten.
III.6 Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen (Unmöglichkeit) haben wir in keinem Falle einzustehen. Wir verpflichten uns jedoch, evtl. Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Käufer abzutreten.
III.7 Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.
IV. VERSAND, GEFAHRÜBERGANG, VERPACKUNG
IV.1 Versandweg und -mittel sind unserer Wahl überlassen. Das gleiche gilt für die Verpackung, die nach transport- und sicherheitstechnischen sowie umweltpolitischen Gesichtspunkten erfolgt.
IV.2 Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit Einlagerung wird die Warenrechnung sofort fällig.
IV.3 Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Auslieferungslagers auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn die Anlieferung mit eigenem LKW erfolgt.
IV.4 Regelmäßig wird der Versand mit der Deutschen Post oder einem vergleichbaren Unternehmen per Nachnahme erfolgen.
V. PREISE UND ZAHLUNG
V.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO incl. Mehrwertsteuer. In der Regel ist der Kaufpreis bei Lieferung per Nachnahme incl. Versandkosten zu entrichten.
V.2 Unser Zahlungsziel ab Rechnungsdatum ist 14 Tage. Dies gilt nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Zahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
V.3 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Wir können außerdem die weitere Veräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
V.4 Verzugszinsen werden mit 5 % p.a. über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank berechnet, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder der Käufer eine niedrigere Belastung.
V.5 Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden.
VI. EIGENTUMSVORBEHALT
VI.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen seiner freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen - auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen - beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
VII. MÄNGELRÜGE UND GEWÄHRLEISTUNG
VII.1 Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind spätestens binnen 7 Tagen, in jedem Falle aber vor Verwendung schriftlich anzuzeigen.
VII.2 Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware, Ersatzlieferung oder Gutschrift.
VII.3 Zur Mängelbeseitigung hat uns der Käufer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen; anderenfalls entfällt die Gewährleistung.
VII.4 Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung unmöglich ist oder von uns verweigert wird, so steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
VII.5 Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
- ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung
- fehlerhafte Lagerung oder Transport oder sonstige unsachgemäße Behandlung durch den Käufer oder Dritte
- natürliche Abnutzung.
VII.6 Fehlt der Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs eine zugesicherte Eigenschaft, so steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. Bei Mangelfolgeschäden kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung nur insoweit verlangen, als die Zusicherung den Zweck verfolgte, ihn gerade gegen die eingetretenen Mangelfolgeschäden abzusichern.
VIII. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG
VIII.1 Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Haftung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grobem Verschulden durch uns. Diese Ansprüche verjähren 1 Jahr nach dem Empfang der Ware bzw. Annahme der Leistung durch den Käufer.
IX. RÜCKNAHMEN/UMTAUSCH
IX.1 Eine Rücknahme oder Umtausch ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich, anderenfalls wird die Annahme verweigert. Anbruchpackungen und nicht mehr verkehrsfähige Waren sind von Rücknahme oder Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.
IX.2 Die Höhe einer evtl. Vergütung für noch verwertbare Ware richtet sich nach deren Befund und wird von uns nach billigem Ermessen festgesetzt.
X. DATENSCHUTZ
Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gem. den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.
XI. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Gerichtsstand zu verklagen.
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
II. ANGEBOT UND ABSCHLUSS
II.1 Angebote sind stets freibleibend; Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Rechnung als Auftragsbestätigung. Bei Abrufaufträgen ist die gesamte festgelegte Menge innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen.Zusagen von Sonderpreisen beziehen sich nur auf die jeweilige Bestellung.
II.2 Soweit unsere Verkaufsangestellten mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung.
Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. Derartige Angaben gelten nur dann als Eigenschaftszusicherung im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
II.3 Stellen wir dem Käufer Muster zur Verfügung, so gelten diese als Versuchsmuster und nicht als Probe im Sinne von § 494 BGB.
II.4 Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, sind wir berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei bereits erfolgte Teillieferungen sofort fälliggestellt werden.
III. LIEFERFRISTEN UND VERZUG
III.1 Sofern nicht eine schriftliche, ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart.
III.2 Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist - mindestens aber 14 Tage - zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht, soweit wir eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
III.3 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig.
III.4 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist auf jeden Fall vorbehalten.
III.5 Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, soweit solche Hindernisse nachweislich auf unsere Leistung oder Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten.
III.6 Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen (Unmöglichkeit) haben wir in keinem Falle einzustehen. Wir verpflichten uns jedoch, evtl. Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Käufer abzutreten.
III.7 Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.
IV. VERSAND, GEFAHRÜBERGANG, VERPACKUNG
IV.1 Versandweg und -mittel sind unserer Wahl überlassen. Das gleiche gilt für die Verpackung, die nach transport- und sicherheitstechnischen sowie umweltpolitischen Gesichtspunkten erfolgt.
IV.2 Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit Einlagerung wird die Warenrechnung sofort fällig.
IV.3 Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Auslieferungslagers auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn die Anlieferung mit eigenem LKW erfolgt.
IV.4 Regelmäßig wird der Versand mit der Deutschen Post oder einem vergleichbaren Unternehmen per Nachnahme erfolgen.
V. PREISE UND ZAHLUNG
V.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO incl. Mehrwertsteuer. In der Regel ist der Kaufpreis bei Lieferung per Nachnahme incl. Versandkosten zu entrichten.
V.2 Unser Zahlungsziel ab Rechnungsdatum ist 14 Tage. Dies gilt nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Zahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
V.3 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Wir können außerdem die weitere Veräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
V.4 Verzugszinsen werden mit 5 % p.a. über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank berechnet, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder der Käufer eine niedrigere Belastung.
V.5 Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden.
VI. EIGENTUMSVORBEHALT
VI.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen seiner freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen - auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen - beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
VII. MÄNGELRÜGE UND GEWÄHRLEISTUNG
VII.1 Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind spätestens binnen 7 Tagen, in jedem Falle aber vor Verwendung schriftlich anzuzeigen.
VII.2 Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware, Ersatzlieferung oder Gutschrift.
VII.3 Zur Mängelbeseitigung hat uns der Käufer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen; anderenfalls entfällt die Gewährleistung.
VII.4 Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung unmöglich ist oder von uns verweigert wird, so steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
VII.5 Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
- ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung
- fehlerhafte Lagerung oder Transport oder sonstige unsachgemäße Behandlung durch den Käufer oder Dritte
- natürliche Abnutzung.
VII.6 Fehlt der Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs eine zugesicherte Eigenschaft, so steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. Bei Mangelfolgeschäden kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung nur insoweit verlangen, als die Zusicherung den Zweck verfolgte, ihn gerade gegen die eingetretenen Mangelfolgeschäden abzusichern.
VIII. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG
VIII.1 Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Haftung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grobem Verschulden durch uns. Diese Ansprüche verjähren 1 Jahr nach dem Empfang der Ware bzw. Annahme der Leistung durch den Käufer.
IX. RÜCKNAHMEN/UMTAUSCH
IX.1 Eine Rücknahme oder Umtausch ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich, anderenfalls wird die Annahme verweigert. Anbruchpackungen und nicht mehr verkehrsfähige Waren sind von Rücknahme oder Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.
IX.2 Die Höhe einer evtl. Vergütung für noch verwertbare Ware richtet sich nach deren Befund und wird von uns nach billigem Ermessen festgesetzt.
X. DATENSCHUTZ
Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gem. den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.
XI. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Gerichtsstand zu verklagen.